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Allgemeine Einkaufsbedingungen der bit-control GmbH


§1.   Allgemeine Bestimmungen / Formerfordernisse

1.1   Für alle Bestellungen von uns gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
1.2   Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
1.3   Unsere Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
1.4   Bestellungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind. Die Schriftform gilt auch dann als erfüllt, wenn die Bestellung per Telefax erfolgt. Langen Dokumente des Auftragnehmers jedoch außerhalb unserer Geschäftszeiten ein, gelten sie uns erst mit dem darauffolgenden Beginn der Geschäftszeiten als zugegangen. Geschäftszeiten sind: Mo bis Fr von 8 bis 16 Uhr - ausgenommen gesetzliche Feiertage.
1.5   In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist unsere Bestellnummer anzuführen, widrigenfalls wir berechtigt sind, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen und diese im Zweifel als nicht bei uns eingelangt gelten. Bei telefonischen Bestellungen (ohne Bestellnummer) ist der Name des Bestellers anzuführen.

§2.   Weitergabe des Auftrages

2.1   Der erteilte Auftrag darf ohne unsere Zustimmung weder teilweise noch ganz an Subunternehmer weitergegeben werden.

§3.   Lieferung und Versand

3.1   Die Lieferung erfolgt entsprechend unserer Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.
3.2   Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden unsere Bestell- und Artikelnummern angegeben.
3.3   Die Lieferung erfolgt frei Haus. Die Kosten und Gefahren des Transports einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtlicher sonstigen Nebenkosten wie etwa der Auf- und Abladung trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.

§4.   Lieferfristen, Liefertermine

4.1   Lieferungen haben frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers an die von uns angeführte Empfangsstelle zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für eine sachgemäße Verpackung zu sorgen. Versand- und Verpackungskosten sowie die Kosten für eine allfällige Transportversicherung sind vom Auftragnehmer zu tragen. Allen Lieferungen sind entsprechende Versandunterlagen (insbesondere genaue Inhaltsangaben) anzuschließen, widrigenfalls wir berechtigt sind, Lieferungen nicht anzunehmen.
4.2   Die Lieferung oder Leistung ist am vereinbarten Termin bei der angegebenen Empfangsstelle in den Abnahmezeiten von 9 bis 16 Uhr zu übergeben. Bei Lieferung vor diesem Termin behalten wir uns vor, den Auftragnehmer mit daraus resultierenden Mehrkosten (z.B. Lagerkosten) zu belasten.
4.3   Alle Lieferungen an uns haben frei von Eigentumsvorbehalt zu erfolgen.
4.4   Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend an der genannten Lieferadresse.
4.5   Wir sind berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.

§5.   Qualität und Abnahme

5.1   Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht.
5.2   Wir behalten uns vor, die Ware unverzüglich nach Eingang und einer erforderlichen Inbetriebnahme auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage.
5.3   Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
5.4   Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
5.5   Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.

§6.   Preise und Zahlungsbedingungen

6.1   An uns gelegte Offerte sind, gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich. Vereinbarte Preise verstehen sich inklusive Verpackung, frei geliefert zum Bestimmungsort (inklusive Entladung) und sind Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund eine Erhöhung erfahren dürfen.
6.2   Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen uns zugute.
6.3   Rechnungen sind 1-fach nach Lieferung oder Leistung zu übermitteln. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Rechnungs- oder Wareneingangs bzw. mit vollendeter Leistungserbringung zu laufen, je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist; bei Lieferung vor dem vereinbarten Termin jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. 6.4   Die Bezahlung übernommener Lieferungen oder Leistungen erfolgt binnen 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder binnen 45 Tagen netto.
6.5   Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.

§7.   Aufrechnung und Abtretung

7.1   Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
7.2   Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

§8.   Verzug

8.1   Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten, und zwar gleichgültig, weshalb die Verzögerung eintrat.
8.2   Kann der Auftragnehmer schon vor dem vereinbarten Termin erkennen, dass eine rechtzeitige Lieferung ganz oder teilweise nicht erfolgen wird, hat er uns darüber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung Mitteilung zu machen. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, ohne Abwarten des vereinbarten Termins und ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§9.   Schadenersatz

9.1   Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die uns aus einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung/Leistung aus seinem oder dem Verschulden von zur Auftragserfüllung beigezogenen Gehilfen entstehen.

§10.   Pönale

10.1   Bei Lieferverzug ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Lieferung/Leistung verpflichtet, für jede angefangene Woche des Verzugs ein Pönale in Höhe von 2 % des Gesamtbestellwertes zu zahlen, maximal jedoch 15 % des Gesamtbestellwertes. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens (vgl. Punkt 9. dieser Einkaufsbedingungen) bleibt uns vorbehalten.

§11.   Gewährleistung

11.1   Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden, es sei denn, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
11.2   Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung an der genannten Lieferadresse. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.
11.3   Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen sind wir nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so sind wir berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.
11.4   Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
11.5   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch uns erfolgen.

§12.   Informationen und Daten

12.1   Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. Die vorbezeichneten Gegenstände sind auf unser Verlangen jederzeit herauszugeben. Gegenüber dem Herausgabeanspruch kann der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen solcher Ansprüche geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§13.   Schutzrechte Dritter

13.1   Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern wir dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt uns der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei, es sei denn, dass ihn kein Verschulden trifft.

§14.   Datenschutz

14.1   Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.

§15.   Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Rechtswahl

15.1   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem von den Parteien mit der nichtigen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und dennoch wirksam ist. Für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, wenn der Auftragnehmer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist je nach Gegenstandswert das Amtsgericht bzw. das Landgericht Eschwege / Kassel zuständig. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
15.2   Dieser Text ist in deutscher und englischer Sparache verfasst. Im Zweifel ist die deutsche Fassung massgebend.

Die AEB der bit-control GmbH, Stand Januar 2008, umfassen §1 bis §15.

Sontra im Januar 2008

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